Seminar-Angebot
Integrative Erziehung und Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder im Kontext inklusiver Bildungsprozesse
Die Vielfalt der Gesellschaft bildet sich in Kindertageseinrichtungen ab. Alle Kinder, ob mit oder ohne Beeinträchtigung, sollen gemeinsam und doch individuell in ihrer Entwicklung gestärkt und gefördert werden. Diese gemeinsame Erziehung und Bildung aller Kinder gehört zum Bildungsauftrag des Elementarbereichs. Um diesem Bildungsauftrag erfolgreich nachzukommen, bedarf es fundierter Kenntnisse und Fähigkeiten der Fachkräfte im Bereich der Inklusion und Heilpädagogik. Kindertagesstätten, die inklusiv arbeiten, müssen nachweisen, dass sie über entsprechend qualifizierte Fachkräfte verfügen. Mit dem Besuch dieser berufsbegleitenden Qualifizierung erwerben die Teilnehmenden eine heilpädagogische Zusatzqualifikation. Anstelle einer heilpädagogischen Fachkraft kann so auch eine sozialpädagogische Fachkraft tätig sein, die diese vom Niedersächsischen Kultusministerium entwickelte und anerkannte Weiterbildung besucht hat. Die erfolgreiche Teilnahme (inkl. Prüfung) wird mit einem Zertifikat bestätigt.
Inhalte
• Entwicklung integrativer Erziehung und gesetzlicher Grundlagen in Niedersachsen
• Integration im Kontext gesellschaftlicher Entwicklung
• Bildung, Entwicklung und Lernen von Kindern im Alter von null bis zehn Jahren
• Beeinträchtigung kindlicher Entwicklung: Erscheinungsformen, Ätiologie, Diagnose und ihre Bedeutung für Pädagogik und Therapie
• Pädagogisch-didaktische Ansätze in der Tageseinrichtung für Kinder im Kontext integrativer Arbeit
• Beobachtung – von einer zufälligen Beobachtung zu einem systematischen (strukturierten) Beobachten und Dokumentieren in der Tageseinrichtung für Kinder
• Partizipation, Kommunikation und Sprache
• Pädagogisches Arbeiten mit Kindern mit „schweren Behinderungen“
• Praxis in Tageseinrichtungen für Kinder mit und ohne Behinderung
• Pädagogik, Diagnostik und Therapie bei Kindern mit Behinderung als interdisziplinärer Auftrag
• Die Tageseinrichtung für Kinder als Bildungs- und Erfahrungsraum
• Zusammenarbeit mit Eltern, Familien und Institutionen
• Projektorientierte Planung
Prüfung
Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage einer vom Niedersächsischen Kultusministeriumg anerkannten Prüfungsordnung und wird vom Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsens e.V. abgenommen.
Folgende Leistungsnachweise und Prüfungsanforderungen sind neben der regelmäßigen Teilnahme zu absolvieren:
• Protokoll Veranstaltungstag
• Mindestens achtstündige Hospitation integrative Einrichtung
• Schriftliche Projektplanung
• Schriftliche Beobachtungsanalyse oder schriftliche Buchpräsentation
• Schriftliche Hausarbeit
• Mündliche Prüfung am letzten Tag
Weitere Infos hierzu in diesem PDF-Dokument